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§ 32 MPG Aufgaben und Zuständigkeiten der Bundesoberbehörden im Medizinproduktebereich
https://www.buzer.de/s1.htm?g=MPG&a=32
(1) Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ist insbesondere zuständig für 1. die Aufgaben nach § 29 Absatz 1 und 3, 2. die Bewertung hinsichtlich der technischen und medizinischen Anforderungen und der Sicherheit von