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§ 44 SGB XII Antragserfordernis, Erbringung von Geldleistungen, Bewilligungszeitraum Sozialgesetzbuch (SGB)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BXII&a=44
(1) Leistungen nach diesem Kapitel werden auf Antrag erbracht. Gesondert zu beantragen sind Leistungen zur Deckung von Bedarfen nach § 42 Nummer 2 in Verbindung mit den §§ 31 und 33 sowie zur Deckung der Bedarfe nach § 42 Nummer 3 und