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§ 1 EBV Bestellung der Betriebsleiter Eisenbahnbetriebsleiterverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EBV&a=1
(1) Eisenbahninfrastrukturunternehmen mit Sitz im Inland haben vor der Betriebsaufnahme einen oder mehrere Betriebsleiter zu bestellen, die unbeschadet der Verantwortung des Unternehmers für das sichere Betreiben der Eisenbahninfrastruktur