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§ 126 BetrVG Ermächtigung zum Erlass von Wahlordnungen Betriebsverfassungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BetrVG&a=126
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates Rechtsverordnungen zu erlassen zur Regelung der in den §§ 7 bis 20, 60 bis 63, 115 und 116 bezeichneten Wahlen über 1. die Vorbereitung