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§ 115 SeemG Nichtbefolgung dienstlicher Anordnungen Seemannsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=seemg&a=115
(1) Ein Besatzungsmitglied, das einer Anordnung eines Vorgesetzten nicht nachkommt und dadurch Menschen, Schiff oder Ladung gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Verursacht der Täter die