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§ 4 BeschVerfV Sonstige zustimmungsfreie Beschäftigungen Beschäftigungsverfahrensverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=beschverfv&a=4
Keiner Zustimmung bedarf die Ausübung einer Beschäftigung von Ausländern, die vorwiegend zu ihrer Heilung, Wiedereingewöhnung, sittlichen Besserung oder Erziehung beschäftigt werden.