1 Ergebnisse für: a61118
-
§ 9 AÜG Unwirksamkeit Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=A%C3%9CG&a=9
(1) Unwirksam sind 1. Verträge zwischen Verleihern und Entleihern sowie zwischen Verleihern und Leiharbeitnehmern, wenn der Verleiher nicht die nach § 1 erforderliche Erlaubnis hat; der Vertrag zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer wird nicht