1 Ergebnisse für: a66000
-
§ 60a AufenthG Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung) Aufenthaltsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=aufenthg&a=60a
(1) Die oberste Landesbehörde kann aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass die Abschiebung von Ausländern aus bestimmten Staaten oder von