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§ 1 ProstG Prostitutionsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ProstG&a=1
Sind sexuelle Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt vorgenommen worden, so begründet diese Vereinbarung eine rechtswirksame Forderung. Das Gleiche gilt, wenn sich eine Person, insbesondere im Rahmen eines