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Artikel 80a GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GG&a=80a
(1) Ist in diesem Grundgesetz oder in einem Bundesgesetz über die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung bestimmt, daß Rechtsvorschriften nur nach Maßgabe dieses Artikels angewandt werden dürfen, so