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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=GG&a=93

    (1) Das Bundesverfassungsgericht entscheidet 1. über die Auslegung dieses Grundgesetzes aus Anlaß von Streitigkeiten über den Umfang der Rechte und Pflichten eines obersten Bundesorgans oder anderer Beteiligter, die durch dieses



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