1 Ergebnisse für: a70404
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§ 7 BStatG Erhebungen für besondere Zwecke Bundesstatistikgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BStatG&a=7
(1) Zur Erfüllung eines kurzfristig auftretenden Datenbedarfs oberster Bundesbehörden dürfen Bundesstatistiken ohne Auskunftspflicht durchgeführt werden, wenn eine oberste Bundesbehörde eine solche Bundesstatistik fordert. (2) Zur