1 Ergebnisse für: a71266
-
§ 27 WaffG Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WaffG&a=27
(1) Wer eine ortsfeste oder ortsveränderliche Anlage, die ausschließlich oder neben anderen Zwecken dem Schießsport oder sonstigen Schießübungen mit Schusswaffen, der Erprobung von Schusswaffen oder dem Schießen mit