1 Ergebnisse für: a71279
-
§ 40 WaffG Verbotene Waffen Waffengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WaffG&a=40
(1) Das Verbot des Umgangs umfasst auch das Verbot, zur Herstellung der in Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.4 bezeichneten Gegenstände anzuleiten oder aufzufordern. (2) Das Verbot des Umgangs mit Waffen oder Munition ist nicht anzuwenden, soweit jemand