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§ 5 KSchG Zulassung verspäteter Klagen Kündigungsschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KSchG&a=5
(1) War ein Arbeitnehmer nach erfolgter Kündigung trotz Anwendung aller ihm nach Lage der Umstände zuzumutenden Sorgfalt verhindert, die Klage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung zu erheben, so ist auf seinen