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§ 3 WPflG Inhalt und Dauer der Wehrpflicht Wehrpflichtgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WPflG&a=3
(1) Die Wehrpflicht wird durch den Wehrdienst oder im Falle des § 1 des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes durch den Zivildienst erfüllt. Sie umfasst die Pflicht, sich zu melden, vorzustellen, nach Maßgabe dieses Gesetzes Auskünfte zu