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§ 111 StPO Errichtung von Kontrollstellen an öffentlich zugänglichen Orten Strafprozeßordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StPO&a=111
(1) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, daß eine Straftat nach § 89a oder § 89c Absatz 1 bis 4 des Strafgesetzbuchs oder nach § 129a, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1, des Strafgesetzbuches, eine der in dieser