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§ 15 ErbStG Steuerklassen Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=erbstg&a=15
(1) Nach dem persönlichen Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser oder Schenker werden die folgenden drei Steuerklassen unterschieden Steuerklasse I 1. der Ehegatte und der Lebenspartner, 2. die Kinder und Stiefkinder, 3. die Abkömmlinge