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§ 17 SchwbAV Leistungsarten Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SchwbAV&a=17
(1) Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben können erbracht werden 1. an schwerbehinderte Menschen a) für technische Arbeitshilfen (§ 19), b) zum Erreichen des Arbeitsplatzes (§ 20), c) zur Gründung und Erhaltung einer