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§ 16 MarkenG Wiedergabe einer eingetragenen Marke in Nachschlagewerken Markengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=MarkenG&a=16
(1) Erweckt die Wiedergabe einer eingetragenen Marke in einem Wörterbuch, einem Lexikon oder einem ähnlichen Nachschlagewerk den Eindruck, daß es sich bei der Marke um eine Gattungsbezeichnung für die Waren oder Dienstleistungen