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§ 93 MarkenG Amtssprache und Gerichtssprache Markengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=MarkenG&a=93
Die Sprache vor dem Deutschen Patent- und Markenamt und vor dem Bundespatentgericht ist deutsch. Im übrigen finden die Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes über die Gerichtssprache Anwendung.