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§ 6 BattV Starterbatterien Batterieverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BattV&a=6
(1) Vertreiber, die Starterbatterien an Endverbraucher abgeben, sind zusätzlich verpflichtet, ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endverbraucher im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Batterie keine