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§ 6 SigG Unterrichtungspflicht Signaturgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SigG&a=6
(1) Der Zertifizierungsdiensteanbieter hat den Antragsteller nach § 5 Abs. 1 über die Maßnahmen zu unterrichten, die erforderlich sind, um zur Sicherheit von qualifizierten elektronischen Signaturen und zu deren zuverlässiger