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§ 554a BGB Barrierefreiheit Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=554a
(1) Der Mieter kann vom Vermieter die Zustimmung zu baulichen Veränderungen oder sonstigen Einrichtungen verlangen, die für eine behindertengerechte Nutzung der Mietsache oder den Zugang zu ihr erforderlich sind, wenn er ein berechtigtes