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§ 13 SpruchG Wirkung der Entscheidung Spruchverfahrensgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SpruchG&a=13
Die Entscheidung wird erst mit der Rechtskraft wirksam. Sie wirkt für und gegen alle, einschließlich derjenigen Anteilsinhaber, die bereits gegen die ursprünglich angebotene Barabfindung oder sonstige Abfindung aus dem betroffenen
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Deutsches Lied - Komponisten & Dichter
http://www.deutscheslied.com/de/search.cgi?cmd=composers&name=Sternau,+C.O.+(Otto+Julius+Inkermann)
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Deutsches Lied - Komponisten & Dichter
http://www.deutscheslied.com/de/search.cgi?cmd=composers&name=Rodenberg,+Julius+von
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