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LG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.06.2014 - 2-03 O 158/13 - openJur
https://openjur.de/u/711558.html
I. Die Beklagte wird verurteilt, es unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000 und für den Fall, dass dieses nicht beigetrie ...