12 Ergebnisse für: altholzv
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§ 2 AltholzV - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/altholzv/__2.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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AltholzV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/altholzv/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Anhang I AltholzV - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/altholzv/anhang_i.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen - Fachthema Abfall
https://web.archive.org/web/20060831173207/http://www.lua.nrw.de/abfall/bewertung/altholz.htm
Abfallentsorgung - Fachthema Abfall
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Artikel 96 10. ZustAnpV Änderung der Altholzverordnung Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+1474&a=96
(2129-27-2-19) In § 6 Absatz 3 Satz 2 und in Anhang IV Nummer 1.4.5 Satz 5 der Altholzverordnung vom 15. August 2002 (BGBl. I S. 3302), die zuletzt durch Artikel 5 Absatz 26 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) geändert worden ist,
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Artikel 96 10. ZustAnpV Änderung der Altholzverordnung Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
//www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+1474&a=96
(2129-27-2-19) In § 6 Absatz 3 Satz 2 und in Anhang IV Nummer 1.4.5 Satz 5 der Altholzverordnung vom 15. August 2002 (BGBl. I S. 3302), die zuletzt durch Artikel 5 Absatz 26 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) geändert worden ist,
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§ 16 KrW-/AbfG Beauftragung Dritter Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=krw-_abfg&a=16
(1) Die zur Verwertung und Beseitigung Verpflichteten können Dritte mit der Erfüllung ihrer Pflichten beauftragen. Ihre Verantwortlichkeit für die Erfüllung der Pflichten bleibt hiervon unberührt. Die beauftragten Dritten
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§ 41 KrW-/AbfG Abfallbezeichnung, Gefährliche Abfälle Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=krw-_abfg&a=41
An die Entsorgung sowie die Überwachung gefährlicher Abfälle sind nach Maßgabe dieses Gesetzes besondere Anforderungen zu stellen. Zur Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften wird die Bundesregierung
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§ 17 ChemG Verbote und Beschränkungen Chemikaliengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ChemG&a=17
(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit es zu dem in § 1 genannten Zweck erforderlich und unionsrechtlich zulässig ist, 1.
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Abfallrecht | Umweltbundesamt
https://www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/abfallwirtschaft/abfallrecht
Zentrales Anliegen der Abfallpolitik ist es, Abfälle zu vermeiden und zu verwerten. So sollen natürliche Ressourcen geschützt werden. Mittelfristiges Ziel ist es, alle Siedlungsabfälle umweltverträglich zu verwerten. Dazu bedarf es neben technischen,…