10 Ergebnisse für: amgändg
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§ 47 AMG Vertriebsweg Arzneimittelgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AMG&a=47
(1) Pharmazeutische Unternehmer und Großhändler dürfen Arzneimittel, deren Abgabe den Apotheken vorbehalten ist, außer an Apotheken nur abgeben an 1. andere pharmazeutische Unternehmer und Großhändler, 2.
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Zitierungen von Arzneimittelgesetz
//www.buzer.de/gesetz/7031/v0.htm
Zitierungen von AMG Arzneimittelgesetz
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§ 56a AMG Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln durch Tierärzte Arzneimittelgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AMG&a=56a
(1) Der Tierarzt darf für den Verkehr außerhalb der Apotheken nicht freigegebene Arzneimittel dem Tierhalter vorbehaltlich besonderer Bestimmungen auf Grund des Absatzes 3 nur verschreiben oder an diesen nur abgeben, wenn 1. sie für die
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§ 43 AMG Apothekenpflicht, Inverkehrbringen durch Tierärzte Arzneimittelgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AMG&a=43
(1) Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1, die nicht durch die Vorschriften des § 44 oder der nach § 45 Abs. 1 erlassenen Rechtsverordnung für den Verkehr außerhalb der Apotheken freigegeben sind, dürfen
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§ 130a SGB V Rabatte der pharmazeutischen Unternehmer Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=130a
(1) Die Krankenkassen erhalten von Apotheken für zu ihren Lasten abgegebene Arzneimittel einen Abschlag in Höhe von 7 vom Hundert des Abgabepreises des pharmazeutischen Unternehmers ohne Mehrwertsteuer. Für Arzneimittel nach Absatz 3b Satz
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§ 21 AMG Zulassungspflicht Arzneimittelgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AMG&a=21
(1) Fertigarzneimittel, die Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1 sind, dürfen im Geltungsbereich dieses Gesetzes nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie durch die zuständige Bundesoberbehörde zugelassen sind oder
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§ 13 AMG Herstellungserlaubnis Arzneimittelgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AMG&a=13
(1) Wer 1. Arzneimittel im Sinne des § 2 Absatz 1 oder Absatz 2 Nummer 1, 2. Testsera oder Testantigene, 3. Wirkstoffe, die menschlicher, tierischer oder mikrobieller Herkunft sind oder die auf gentechnischem Wege hergestellt werden, oder 4. andere
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Artikel 4 BGebGEG (aufgehoben) Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
https://www.buzer.de/s1.htm?g=2013+I+3154&a=4
Deutsche Gesetze und Verordnungen im Internet, umfangreiche Querverweise auf Paragraphen in anderen Gesetzen, einfachste Handhabung, schnelle Artikel Suche
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Artikel 4 BGebGEG (aufgehoben) Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
//www.buzer.de/s1.htm?g=2013+I+3154&a=4
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Artikel 4 BGebGEG (aufgehoben) Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2013+I+3154&a=4
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