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Unautorisierte Veröffentlichung von Emails rechtswidrig! - LG Köln, Urteil vom 06.09.06, Az.: 28 O 178/06 : aufrecht.de
http://www.aufrecht.de/index.php?id=5359
Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrecht eines Menschen ist neben der Privats- insbesondere auch die sogenannte Geheimsphäre. Diese umfasst den Bereich menschlichen Lebens, der der Öffentlichkeit bei verständiger Würdigung nicht preisgegeben werden…