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Zur Rechtswidrigkeit des staatlichen Glückspielmonopols (Niederlande) - EuGH, Urteil vom 3.6.2010 - Az.: C 203/08 : aufrecht.de
http://www.aufrecht.de/6648.html
Art. 49 EG ist dahin auszulegen, dass er einer Regelung eines Mitgliedstaats wie der des Ausgangsverfahrens entgegensteht, die die Veranstaltung und die Förderung von Glücksspielen einer Ausschließlichkeitsregelung zugunsten eines einzigen Veranstalters…