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Ermittlung des Anschlussinhabers bei Tauschbörsen-Strafverfahren ist unzulässig | heise online
http://www.heise.de/newsticker/meldung/93376
Das Amtsgericht Offenburg hat der Staatsanwaltschaft wegen "offensichtlicher Unverhältnismäßigkeit" untersagt, eine Provider-Anfrage zur Ermittlung der IP-Adresse eines mutmaßlichen Tauschbörsennutzers zu stellen.
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Ermittlung des Anschlussinhabers bei Tauschbörsen-Strafverfahren ist unzulässig | heise online
http://www.heise.de/newsticker/Ermittlung-des-Anschlussinhabers-bei-Tauschboersen-Strafverfahren-ist-unzulaessig--/meldung/93376
Das Amtsgericht Offenburg hat der Staatsanwaltschaft wegen "offensichtlicher Unverhältnismäßigkeit" untersagt, eine Provider-Anfrage zur Ermittlung der IP-Adresse eines mutmaßlichen Tauschbörsennutzers zu stellen.