5 Ergebnisse für: anl6b
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§ 186 StGB Üble Nachrede Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=186
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit
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Suche '648,648a' (in BGB)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=648,648a
Deutsche Gesetze und Verordnungen im Internet, umfangreiche Querverweise auf Paragraphen in anderen Gesetzen, einfachste Handhabung, schnelle Artikel Suche
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§ 185 StGB Beleidigung Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=185
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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§ 53 StGB Tatmehrheit Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=53
(1) Hat jemand mehrere Straftaten begangen, die gleichzeitig abgeurteilt werden, und dadurch mehrere Freiheitsstrafen oder mehrere Geldstrafen verwirkt, so wird auf eine Gesamtstrafe erkannt. (2) Trifft Freiheitsstrafe mit Geldstrafe zusammen, so wird auf
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§ 194 StGB Strafantrag Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=194
(1) Die Beleidigung wird nur auf Antrag verfolgt. Ist die Tat durch Verbreiten oder öffentliches Zugänglichmachen einer Schrift (§ 11 Abs. 3), in einer Versammlung oder dadurch begangen, dass beleidigende Inhalte mittels Rundfunk oder