4 Ergebnisse für: annehmendem
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§ 1767 BGB. Zulässigkeit der Annahme, anzuwendende Vorschriften
http://lexetius.com/BGB/1767
Aktueller und historischer Volltext von § 1767 BGB. Zulässigkeit der Annahme, anzuwendende Vorschriften
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§ 1757 BGB Name des Kindes - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1757.html
(1) 1 Das Kind erhält als Geburtsnamen den Familiennamen des Annehmenden. 2 Als Familienname gilt nicht der dem Ehenamen oder dem Lebenspartnerschaftsnamen...
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Selbstschädigendes Verhalten aufgeben
https://www.wirtschaftspsychologie-aktuell.de/strategie/strategie-20130612-selbstschaedigendes-verhalten-aufgeben.html
Mit selbstschädigendem Verhalten verschafft man sich eine kurze Verschnaufpause von unliebsamer Angst.
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Familienrecht - BGB Buch 4 Bürgerliches Gesetzbuch
http://www.buergerliches-gesetzbuch.info/_buch/bgb_familienrecht.htm
Familienrecht im BGB. Gesetzliche Regelungen zu Ehe Scheidung Unterhalt Sorgerecht Lebenspartnerschaft Betreuung Vormundschaft Rechtsanwalt Familienrecht.