69 Ergebnisse für: anordnende
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§ 9 BStatG Regelungsumfang bundesstatistischer Rechtsvorschriften Bundesstatistikgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BStatG&a=9
(1) Die eine Bundesstatistik anordnende Rechtsvorschrift muß die Erhebungsmerkmale, die Hilfsmerkmale, die Art der Erhebung, den Berichtszeitraum oder den Berichtszeitpunkt, die Periodizität und den Kreis der zu Befragenden bestimmen. (2)
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§ 15 BStatG Auskunftspflicht Bundesstatistikgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BStatG&a=15
(1) Die eine Bundesstatistik anordnende Rechtsvorschrift hat festzulegen, ob und in welchem Umfang die Erhebung mit oder ohne Auskunftspflicht erfolgen soll. Ist eine Auskunftspflicht festgelegt, sind alle natürlichen und juristischen Personen des
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§ 63 BBG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__63.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 36 BeamtStG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__36.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 161 StPO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__161.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 15 BStatG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bstatg_1987/__15.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 81c StPO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__81c.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Schöffen Religionsdiener - Google-Suche
http://www.google.de/search?q=Sch%C3%B6ffen+Religionsdiener
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 1 BStatG Statistik für Bundeszwecke Bundesstatistikgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BStatG&a=1
Die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistik) hat im föderativ gegliederten Gesamtsystem der amtlichen Statistik die Aufgabe, laufend Daten über Massenerscheinungen zu erheben, zu sammeln, aufzubereiten, darzustellen und zu analysieren.