125 Ergebnisse für: anordnungsbefugnis
-
§ 14 LuftSiG Einsatzmaßnahmen, Anordnungsbefugnis Luftsicherheitsgesetz
https://dejure.org/gesetze/LuftSiG/14.html
(1) Zur Verhinderung des Eintritts eines besonders schweren Unglücksfalles dürfen die Streitkräfte im Luftraum Luftfahrzeuge abdrängen, zur Landung zwingen, den Einsatz von Waffengewalt androhen oder Warnschüsse abgeben. (2) Von
-
§ 14 LuftSiG Einsatzmaßnahmen, Anordnungsbefugnis Luftsicherheitsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=LuftSiG&a=14
(1) Zur Verhinderung des Eintritts eines besonders schweren Unglücksfalles dürfen die Streitkräfte im Luftraum Luftfahrzeuge abdrängen, zur Landung zwingen, den Einsatz von Waffengewalt androhen oder Warnschüsse abgeben. (2) Von
-
§ 121 SeeArbG Verantwortung des Kapitäns für die Erhaltung von Sicherheit und Ordnung Seearbeitsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SeeArbG&a=121
(1) Der Kapitän ist der Vorgesetzte aller Besatzungsmitglieder. Ihm steht die oberste Anordnungsbefugnis gegenüber den Besatzungsmitgliedern und den sonstigen an Bord befindlichen Personen zu. (2) Der Kapitän hat für die Erhaltung der
-
§ 14 LuftSiG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/luftsig/__14.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 46a KWG - Einzelnorm
http://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/__46a.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 46a KWG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/__46a.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 47 KWG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/__47.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
KWG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/kredwg/gesamt.pdf
Keine Beschreibung vorhanden.
-
ESVG Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ESVG&f=1
ESVG Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz
-
FPersG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/fahrpersstg/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.