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Bundesverfassungsgericht: Schmähkritik auf seltene Ausnahmefälle begrenzt | ZEIT ONLINE
http://www.zeit.de/gesellschaft/2016-08/bundesverfassungsgericht-schmaehkritik-beleidigung-huerde?cid=17926676
Das Bundesverfassungsgericht hat möglichen Strafen wegen Schmähkritik enge Grenzen gesetzt. Die Meinungsfreiheit schütze auch überspitzte und polemische Äußerungen.