20 Ergebnisse für: anwaltsnotare
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Notarstatistik | Bundesnotarkammer
http://www.bnotk.de/Notar/Statistik/index.php
Die Bundesnotarkammer ist die Dachorganisation des deutschen Notariats. Sie wirkt an der Fortentwicklung des notariellen Berufsrechts und der Aus- und Fortbildung der Notarinnen und Notare mit.
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Notarstatistik | Bundesnotarkammer
https://www.bnotk.de/Notar/Statistik/index.php
Die Bundesnotarkammer ist die Dachorganisation des deutschen Notariats. Sie wirkt an der Fortentwicklung des notariellen Berufsrechts und der Aus- und Fortbildung der Notarinnen und Notare mit.
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Bundesverfassungsgericht - Presse - Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an das Bewerbungsverfahren für Anwaltsnotare
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2004/bvg04-055.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Rechtsprechung: NJW 2007, 307 - dejure.org
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=NJW+2007,+307
Informationen zu NJW 2007, 307: Volltextveröffentlichungen, Kurzfassungen/Presse, Sonstiges
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Der hauptberufliche Notar ("Nurnotar") | Bundesnotarkammer
https://www.bnotk.de/Notar/Notariatsverfassungen/Hauptberufliche.php
Die Bundesnotarkammer ist die Dachorganisation des deutschen Notariats. Sie wirkt an der Fortentwicklung des notariellen Berufsrechts und der Aus- und Fortbildung der Notarinnen und Notare mit.
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Aus- und Fortbildung | Bundesnotarkammer
//www.bnotk.de/Bundesnotarkammer/Aufgaben-und-Taetigkeiten/Ausbildung/
Die Bundesnotarkammer ist die Dachorganisation des deutschen Notariats. Sie wirkt an der Fortentwicklung des notariellen Berufsrechts und der Aus- und Fortbildung der Notarinnen und Notare mit.
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Deutsches Anwaltsinstitut e. V.
http://www.anwaltsinstitut.de
Aus- und Fortbildung für Rechtsanwälte, Notare und deren Mitarbeiter in allen Rechtsgebieten ✓ Jahresarbeitstagungen, Seminare, Lehrgänge und eLearning-Angebote ✓ Pflichtfortbildung für Fachanwälte gemäß § 15 FAO ✓ Jährlich ca. 900 Veranstaltungen für mehr…
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Artikel 1 StNotBaWüAbwG Änderung der Bundesnotarordnung Gesetz zur Abwicklung der staatlichen Notariate in
//www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+2090&a=1
Die Bundesnotarordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 303-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 136 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt
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Startseite - Anwaltsblatt
http://anwaltsblatt-karriere.anwaltverein.de/nachrichtendetails/items/unglaublich-die-werbung-ist-frei.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 9 BNotO Bundesnotarordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BNotO&a=9
(1) Zur hauptberuflichen Amtsausübung bestellte Notare dürfen sich nur mit am selben Amtssitz bestellten Notaren zur gemeinsamen Berufsausübung verbinden oder mit ihnen gemeinsame Geschäftsräume haben. Die Landesregierungen oder