41 Ergebnisse für: aregv
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Netzausbau - Ausgleichszahlungen an Kommunen für Freileitungen
http://ar-law.de/news/netzausbau-ausgleichszahlungen-an-kommunen-fuer-freileitungen.html
Der Gesetzgeber hat für die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) in der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) und der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) die Möglichkeit geschaffen, …
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ARegV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/aregv/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 29 EnWG Verfahren zur Festlegung und Genehmigung Energiewirtschaftsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EnWG&a=29
(1) Die Regulierungsbehörde trifft Entscheidungen in den in diesem Gesetz benannten Fällen und über die Bedingungen und Methoden für den Netzanschluss oder den Netzzugang nach den in § 17 Abs. 3, § 21a Abs. 6 und § 24
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§ 29 GasNEV Mitteilungen gegenüber der Regulierungsbehörde Gasnetzentgeltverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GasNEV&a=29
Die Regulierungsbehörde kann zur Vereinfachung des Verfahrens durch Festlegung nach § 29 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes Entscheidungen treffen zu Umfang, Zeitpunkt und Form der ihr zu übermittelnden Informationen, insbesondere zu den
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§ 30 GasNEV Festlegungen der Regulierungsbehörde Gasnetzentgeltverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GasNEV&a=30
(1) Zur Verwirklichung eines effizienten Netzzugangs und der in § 1 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes genannten Zwecke kann die Regulierungsbehörde unter Beachtung der Anforderungen eines sicheren Netzbetriebs Entscheidungen durch Festlegung
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§ 5 StromNEV Aufwandsgleiche Kostenpositionen Stromnetzentgeltverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StromNEV&a=5
(1) Aufwandsgleiche Kostenpositionen sind den nach § 6b Absatz 3 des Energiewirtschaftsgesetzes oder nach § 4 Abs. 3 erstellten Gewinn- und Verlustrechnungen für die Elektrizitätsübertragung und Elektrizitätsverteilung zu
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§ 20b GasNEV Gasnetzentgeltverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GasNEV&a=20b
Die Kosten für den effizienten Netzanschluss sowie für die Wartung und den Betrieb gemäß § 33 Absatz 2, die Maßnahmen gemäß § 33 Absatz 10 sowie die Maßnahmen gemäß § 34 Absatz 2 der
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§ 27 GasNEV Veröffentlichungspflichten Gasnetzentgeltverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GasNEV&a=27
(1) Betreiber von Gasversorgungsnetzen sind verpflichtet, die für ihr Netz geltenden Netzentgelte auf ihren Internetseiten zu veröffentlichen und auf Anfrage jedermann unverzüglich in Textform mitzuteilen. Werden individuelle Netzentgelte
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EVARegV Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Energieregulierung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Verordnung+zum+Erlass+und+zur+%C3%84nderung+von+Rechtsvorschriften+auf+dem+Gebiet+der+Energieregul
EVARegV Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Energieregulierung
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Artikel 4 EnLBRÄndG Änderung der Anreizregulierungsverordnung Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des
//www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+2490&a=4
Die Anreizregulierungsverordnung vom 29. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2529), die zuletzt durch Artikel 313 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. § 11 Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt