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    https://archive.today/20130211222946/http://www.sr-online.de/nachrichten/30/681665.html

    Nach dem Willen des Gesetzgebers darf der SR nur einen Teil seiner Online-Inhalte unbefristet im Netz anbieten. Für den Rest gelten verbindliche Fristen nach dem Verweildauerkonzept.



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