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SR-online: Warum Sie nicht mehr finden...
https://archive.today/20130211222946/http://www.sr-online.de/nachrichten/30/681665.html
Nach dem Willen des Gesetzgebers darf der SR nur einen Teil seiner Online-Inhalte unbefristet im Netz anbieten. Für den Rest gelten verbindliche Fristen nach dem Verweildauerkonzept.