205 Ergebnisse für: artikelabfolge
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Art. 163 AEUV (ex-Artikel 147 EGV) - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/AEU/163.html
Die Verwaltung des Fonds obliegt der Kommission. Die Kommission wird hierbei von einem Ausschuss unterstützt, der aus Vertretern der Regierungen sowie der...
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Art. 188 EG (ex-Art. 136a) - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/EG/188.html
Die Artikel 182 bis 187 sind auf Grönland anwendbar, vorbehaltlich der spezifischen Bestimmungen für Grönland in dem Protokoll über die Sonderregelung für...
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Art. 206 AEUV (ex-Artikel 131 EGV) - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/AEU/206.html
Durch die Schaffung einer Zollunion nach den Artikeln 28 bis 32 trägt die Union im gemeinsamen Interesse zur harmonischen Entwicklung des Welthandels, zur...
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Art. 137 AEUV - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/AEUV/137.html
Die Einzelheiten für die Tagungen der Minister der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, sind in dem Protokoll betreffend die Euro-Gruppe festgelegt.
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Art. 235 AEUV - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/AEU/235.html
(1) Jedes Mitglied des Europäischen Rates kann sich das Stimmrecht höchstens eines anderen Mitglieds übertragen lassen. BeschlieÃt der Europäische Rat mit...
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Art. 146 AEUV (ex-Artikel 126 EGV) - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/AEUV/146.html
(1) Die Mitgliedstaaten tragen durch ihre Beschäftigungspolitik im Einklang mit den nach Artikel 121 Absatz 2 verabschiedeten Grundzügen der...
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Art. 285 AEUV (ex-Artikel 246 EGV) - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/AEU/285.html
Der Rechnungshof nimmt die Rechnungsprüfung der Union wahr. Der Rechnungshof besteht aus einem Staatsangehörigen je Mitgliedstaat. Seine Mitglieder üben...
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Art. 236 AEUV - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/AEU/236.html
Der Europäische Rat erlässt mit qualifizierter Mehrheit a) einen Beschluss zur Festlegung der Zusammensetzungen des Rates, mit Ausnahme des Rates...
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Art. 237 AEUV (ex-Artikel 204 EGV) - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/AEU/237.html
Der Rat wird von seinem Präsidenten aus eigenem Entschluss oder auf Antrag eines seiner Mitglieder oder der Kommission einberufen.
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Art. 237 AEUV (ex-Artikel 204 EGV) - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/AEUV/237.html
Der Rat wird von seinem Präsidenten aus eigenem Entschluss oder auf Antrag eines seiner Mitglieder oder der Kommission einberufen.