9 Ergebnisse für: atdgeinfg
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ATDGEinfG Gemeinsame-Dateien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Gemeinsame-Dateien-Gesetz&f=1
ATDGEinfG Gemeinsame-Dateien-Gesetz
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§ 4 BVerfSchG Begriffsbestimmungen Bundesverfassungsschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BVerfSchG&a=4
(1) Im Sinne dieses Gesetzes sind a) Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten, ziel- und zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluß, der darauf gerichtet ist,
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§ 6 BVerfSchG Gegenseitige Unterrichtung der Verfassungsschutzbehörden Bundesverfassungsschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BVerfSchG&a=6
(1) Die Landesbehörden für Verfassungsschutz und das Bundesamt für Verfassungsschutz übermitteln sich unverzüglich die für ihre Aufgaben relevanten Informationen, einschließlich der Erkenntnisse ihrer Auswertungen. Wenn
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§ 5 BVerfSchG Zuständigkeiten des Bundesamtes für Verfassungsschutz Bundesverfassungsschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BVerfSchG&a=5
(1) Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf in einem Lande im Benehmen mit der Landesbehörde für Verfassungsschutz Informationen, Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen im Sinne des § 3 sammeln. Bei Bestrebungen und
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§ 15 BVerfSchG Auskunft an den Betroffenen Bundesverfassungsschutzgesetz
https://dejure.org/gesetze/bverfschg/15.html
(1) Das Bundesamt für Verfassungsschutz erteilt dem Betroffenen über zu seiner Person gespeicherte Daten auf Antrag unentgeltlich Auskunft, soweit er hierzu auf einen konkreten Sachverhalt hinweist und ein besonderes Interesse an einer Auskunft
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§ 34 AWG Straftaten Außenwirtschaftsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AWG+2009&a=34
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ohne Genehmigung 1. in Teil I Abschnitt A oder 2. in Teil I Abschnitt C Kategorie 0, Kategorie 1 Nr. 1C350, 1C351, 1C352, 1C353, 1C354, Kategorie 2 Nr. 2B350, 2B351
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§ 34 AWG Straftaten Außenwirtschaftsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=awg+2009&a=34
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ohne Genehmigung 1. in Teil I Abschnitt A oder 2. in Teil I Abschnitt C Kategorie 0, Kategorie 1 Nr. 1C350, 1C351, 1C352, 1C353, 1C354, Kategorie 2 Nr. 2B350, 2B351
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§ 34 AWG Straftaten Außenwirtschaftsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AWG+1961&a=34
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ohne Genehmigung 1. in Teil I Abschnitt A oder 2. in Teil I Abschnitt C Kategorie 0, Kategorie 1 Nr. 1C350, 1C351, 1C352, 1C353, 1C354, Kategorie 2 Nr. 2B350, 2B351
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§ 3 BVerfSchG Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden Bundesverfassungsschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BVerfSchG&a=3
(1) Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder ist die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sach- und personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen, über 1. Bestrebungen, die gegen