13 Ergebnisse für: atgändg
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Artikel 1 13. AtGÄndG Änderung des Atomgesetzes Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes
http://www.buzer.de/gesetz/9848/a172688.htm
Das Atomgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 1985 (BGBl. I S. 1565), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1817) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. § 7 wird wie folgt
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Artikel 1 14. AtGÄndG Änderung des Atomgesetzes Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes
//www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+2053&a=1
Das Atomgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 1985 (BGBl. I S. 1565), das zuletzt durch Artikel 307 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. Nach § 2b werden die
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Artikel 1 14. AtGÄndG Änderung des Atomgesetzes Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+2053&a=1
Das Atomgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 1985 (BGBl. I S. 1565), das zuletzt durch Artikel 307 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. Nach § 2b werden die
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§ 48 VwGO [Sachliche Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts... - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/vwgo/48.html
(1) 1 Das Oberverwaltungsgericht entscheidet im ersten Rechtszug über sämtliche Streitigkeiten, die betreffen 1. die Errichtung, den Betrieb, die sonstige...
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§ 254 BGB Mitverschulden Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=254
(1) Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden
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§ 24 AtG Zuständigkeit der Landesbehörden Atomgesetz
https://dejure.org/gesetze/AtG/24.html
(1) Die übrigen Verwaltungsaufgaben nach dem Zweiten Abschnitt und den hierzu ergehenden Rechtsverordnungen werden im Auftrage des Bundes durch die Länder ausgeführt. Die Beaufsichtigung der Beförderung radioaktiver Stoffe im Schienen-
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§ 19 ProdSG Widerruf der erteilten Befugnis Produktsicherheitsgesetz
https://dejure.org/gesetze/ProdSG/19.html
(1) Falls die Befugnis erteilende Behörde feststellt oder darüber unterrichtet wird, dass eine notifizierte Stelle die in § 13 genannten Anforderungen nicht mehr erfüllt oder dass sie ihren Verpflichtungen nicht nachkommt, widerruft
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Änderungen AtG Atomgesetz
http://www.buzer.de/gesetz/6234/l.htm
Übersicht der Änderungen an bzw. durch Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren, Synopse der einzelnen Fassungen
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§ 9 AtG Bearbeitung, Verarbeitung und sonstige Verwendung von Kernbrennstoffen außerhalb
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AtG&a=9
(1) Wer Kernbrennstoffe außerhalb von Anlagen der in § 7 bezeichneten Art bearbeitet, verarbeitet oder sonst verwendet, bedarf der Genehmigung. Einer Genehmigung bedarf ferner, wer von dem in der Genehmigungsurkunde festgelegten Verfahren
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§ 6 BVerfSchG Gegenseitige Unterrichtung der Verfassungsschutzbehörden Bundesverfassungsschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BVerfSchG&a=6
(1) Die Landesbehörden für Verfassungsschutz und das Bundesamt für Verfassungsschutz übermitteln sich unverzüglich die für ihre Aufgaben relevanten Informationen, einschließlich der Erkenntnisse ihrer Auswertungen. Wenn