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§ 38 EEG 2017 Zahlungsberechtigung für Solaranlagen Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EEG+2014&a=38
(1) Die Bundesnetzagentur stellt auf Antrag eines Bieters, dem mindestens ein Zuschlag erteilt worden ist, eine Zahlungsberechtigung für Solaranlagen aus. (2) Der Antrag nach Absatz 1 muss die folgenden Angaben enthalten 1. die Nummer, unter der die
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§ 87 EEG 2017 Gebühren und Auslagen Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EEG%2B2017&a=87
(1) Für Amtshandlungen nach diesem Gesetz und den auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen sowie für die Nutzung des Herkunftsnachweisregisters, des Regionalnachweisregisters und des Anlagenregisters werden Gebühren und Auslagen
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Abgeschlossene Verfahren | Clearingstelle EEG|KWKG
http://www.clearingstelle-eeg.de/ergebnisse
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Gesetze im Internet - Gesetze / Verordnungen - Teilliste
https://www.gesetze-im-internet.de/Teilliste_A.html
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Gesetze im Internet - Gesetze / Verordnungen - Teilliste
http://bundesrecht.juris.de/Teilliste_A.html
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