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Anlage 1 TextilKennzG Bezeichnung der Textilfasern Textilkennzeichnungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=TextilKennzG+1986&a=Anlage+1
1. "Wolle" für Fasern vom Fell des Schafes (Ovis aries). Die Bezeichnung "Wolle" darf auch zur Benennung eines Gemischs aus Fasern von der Schafschur und aus Haaren der unter Nummer 2 aufgeführten Tiere verwendet werden 2.