2 Ergebnisse für: awguaändv
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§ 33 AWG Ordnungswidrigkeiten Außenwirtschaftsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AWG+2009&a=33
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Rechtsverordnung nach § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 5 oder § 7 Abs. 1 oder 3 Satz 1 oder einer vollziehbaren Anordnung auf Grund einer solchen Rechtsverordnung
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§ 3a VwVfG Elektronische Kommunikation Verwaltungsverfahrensgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VwVfG&a=3a
(1) Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet. (2) Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes