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Abschnitt 4 TierSchlV Vorschriften über das Ruhigstellen, Betäuben, Schlachten und Töten von Tieren
http://www.buzer.de/gesetz/10451/b27450.htm
Abschnitt 4 TierSchlV Vorschriften über das Ruhigstellen, Betäuben, Schlachten und Töten von Tieren Tierschutz-Schlachtverordnung