25 Ergebnisse für: bargeschäft
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§§ 133, 142, 143 InsO Insolvenzordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=InsO&a=133,142,143
§§ 133, 142, 143 InsO Insolvenzordnung
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§ 142 InsO Bargeschäft - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/InsO/142.html
(1) Eine Leistung des Schuldners, für die unmittelbar eine gleichwertige Gegenleistung in sein Vermögen gelangt, ist nur anfechtbar, wenn die...
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lexexakt - Rechtslexikon Geschaeftfuerdendenesangeht
http://www.lexexakt.de/glossar/geschaeftfuerdendenesangeht.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 267 BGB Leistung durch Dritte Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=267
(1) Hat der Schuldner nicht in Person zu leisten, so kann auch ein Dritter die Leistung bewirken. Die Einwilligung des Schuldners ist nicht erforderlich. (2) Der Gläubiger kann die Leistung ablehnen, wenn der Schuldner widerspricht.
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§ 267 BGB Leistung durch Dritte - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/267.html
(1) 1 Hat der Schuldner nicht in Person zu leisten, so kann auch ein Dritter die Leistung bewirken. 2 Die Einwilligung des Schuldners ist nicht...
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BGH, 29.11.2007 - IX ZR 30/07 - dejure.org
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGHZ+174,+297
Informationen zu BGHZ 174, 297: Volltextveröffentlichungen, Kurzfassungen/Presse, Besprechungen u.ä.
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Broadcom will Brocade übernehmen und aufspalten | heise online
https://www.heise.de/netze/meldung/Broadcom-will-Brocade-uebernehmen-und-aufspalten-3454986.html
Der Chiphersteller will sich mit der Speichernetzwerksparte von Brocade verstärken und den Rest des Netzwerksausrüsters weiterverkaufen. Erst einmal lässt sich Broadcom das knapp 6 Milliarden US-Dollar kosten.
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InsoAnfÄndG Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Gesetz+zur+Verbesserung+der+Rechtssicherheit+bei+Anfechtungen+nach+der+Insolvenzordnung+und+nach+d
InsoAnfÄndG Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz
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InsoAnfÄndG Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Gesetz+zur+Verbesserung+der+Rechtssicherheit+bei+Anfechtungen+nach+der+Insolvenzordnung+und+nach+dem+Anfechtungsgesetz&f=1
InsoAnfÄndG Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz
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BGH, 30.09.1993 - IX ZR 227/92 - dejure.org
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGHZ+123,+320
Informationen zu BGHZ 123, 320: Volltextveröffentlichungen, Sonstiges, Papierfundstellen