22 Ergebnisse für: baugbuaändg
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Artikel 2 BauGBuaÄndG Änderung der Planzeichenverordnung 1990 Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2011+I+1509&a=2
Die Planzeichenverordnung 1990 vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58) wird wie folgt geändert 1. Die Überschrift wird wie folgt gefasst „Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts
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Artikel 2 BauGBuaÄndG Änderung der Planzeichenverordnung 1990 Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei
//www.buzer.de/s1.htm?g=2011+I+1509&a=2
Die Planzeichenverordnung 1990 vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58) wird wie folgt geändert 1. Die Überschrift wird wie folgt gefasst „Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts
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Artikel 2 BauGBuaÄndG Änderung der Baunutzungsverordnung Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2013+I+1548&a=2
Die Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. April 1993 (BGBl. I S. 466) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. Die
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Artikel 2 BauGBuaÄndG Änderung der Baunutzungsverordnung Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den
//www.buzer.de/s1.htm?g=2013+I+1548&a=2
Die Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. April 1993 (BGBl. I S. 466) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. Die
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§ 11 BauGB Städtebaulicher Vertrag Baugesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BauGB&a=11
(1) Die Gemeinde kann städtebauliche Verträge schließen. Gegenstände eines städtebaulichen Vertrags können insbesondere sein 1. die Vorbereitung oder Durchführung städtebaulicher Maßnahmen durch den
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§ 1 BauNVO Allgemeine Vorschriften für Bauflächen und Baugebiete Baunutzungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BauNVO&a=1
(1) Im Flächennutzungsplan können die für die Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art ihrer baulichen Nutzung (Bauflächen) dargestellt werden als 1. Wohnbauflächen (W) 2. gemischte Bauflächen (M) 3.
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§ 5 BauGB Inhalt des Flächennutzungsplans Baugesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BauGB&a=5
(1) Im Flächennutzungsplan ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen
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§ 171c BauGB Stadtumbauvertrag Baugesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BauGB&a=171c
Die Gemeinde soll soweit erforderlich zur Umsetzung ihres städtebaulichen Entwicklungskonzeptes die Möglichkeit nutzen, Stadtumbaumaßnahmen auf der Grundlage von städtebaulichen Verträgen im Sinne des § 11 insbesondere mit
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§ 17 BauGB Geltungsdauer der Veränderungssperre Baugesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BauGB&a=17
(1) Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Auf die Zweijahresfrist ist der seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 abgelaufene Zeitraum anzurechnen. Die Gemeinde
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§ 1a BauGB Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz Baugesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BauGB&a=1a
(1) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die nachfolgenden Vorschriften zum Umweltschutz anzuwenden. (2) Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden; dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von