117 Ergebnisse für: bauträgerverordnung
-
§§ 3, 7 MaBV Makler- und Bauträgerverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=MaBV&a=3,7
§§ 3, 7 MaBV Makler- und Bauträgerverordnung
-
§§ 2 bis 4 MaBV Makler- und Bauträgerverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=MaBV&a=2-4
§§ 2 bis 4 MaBV Makler- und Bauträgerverordnung
-
Artikel 2 FinVermVEV Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung Verordnung zur Einführung einer
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2012+I+1006&a=2
Die Makler- und Bauträgerverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 1990 (BGBl. I S. 2479), die zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 22. Juni 2011 (BGBl. I S. 1126) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. Die
-
Artikel 2 FinVermVEV Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung Verordnung zur Einführung einer
//www.buzer.de/s1.htm?g=2012+I+1006&a=2
Die Makler- und Bauträgerverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 1990 (BGBl. I S. 2479), die zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 22. Juni 2011 (BGBl. I S. 1126) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. Die
-
§ 3 MaBV Besondere Sicherungspflichten für Bauträger Makler- und Bauträgerverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=MaBV&a=3
(1) Der Gewerbetreibende darf in den Fällen des § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a der Gewerbeordnung, sofern dem Auftraggeber Eigentum an einem Grundstück übertragen oder ein Erbbaurecht bestellt oder übertragen werden
-
§ 12 MaBV Unzulässigkeit abweichender Vereinbarungen Makler- und Bauträgerverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=MaBV&a=12
Der Gewerbetreibende darf seine Verpflichtungen nach den §§ 2 bis 8 sowie die nach § 2 Abs. 1 zu sichernden Schadensersatzansprüche des Auftraggebers durch vertragliche Vereinbarung weder ausschließen noch beschränken.
-
§ 6 MaBV Getrennte Vermögensverwaltung Makler- und Bauträgerverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=MaBV&a=6
(1) Erhält der Gewerbetreibende zur Ausführung des Auftrages Vermögenswerte des Auftraggebers, so hat er sie von seinem Vermögen und dem seiner sonstigen Auftraggeber getrennt zu verwalten. Dies gilt nicht für
-
§ 7 MaBV Ausnahmevorschrift Makler- und Bauträgerverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=MaBV&a=7
(1) Gewerbetreibende im Sinne des § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a der Gewerbeordnung, die dem Auftraggeber Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu bestellen oder zu übertragen haben, sind von den
-
Baukredit: Rechner, Tipps und Zinsen bei Dr. Klein
https://www.drklein.de/guenstiger-baukredit.html
Erfahren Sie, worauf es beim Baukredit ankommt und berechnen Sie Ihre Finanzierung mit unserem Baukreditrechner – jetzt bei drklein.de.
-
FoSiG Forderungssicherungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FoSiG&f=1
FoSiG Forderungssicherungsgesetz