2 Ergebnisse für: bekoomt
-
Bei Umgangsverweigerung: Haftstrafe für Eltern - taz.de
http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/haftstrafe-fuer-eltern/
Künftig können getrennt lebende Elternteile den Kontakt zu ihrem Kind stärker einfordern. Dem Elternteil, der den Umgang sabotiert, droht sogar das Gefängnis.
-
„Benutzer Diskussion:BCDMeier“ – Versionsunterschied – Wikipedia
https://secure.wikimedia.org/wikipedia/de/w/index.php?title=Benutzer_Diskussion:BCDMeier&diff=prev&oldid=74629038
Keine Beschreibung vorhanden.